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Bringen Sie eine Reklamation vor

“HAUS ZU HAUS” SERVICE

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Der X-lander-Service ist bequem und kundenorientiert. Wenn Sie irgendwelche Probleme mit Ihrem Kinderwagen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihr Kinderwagen können wir abholen lassen in unserem Service prüfen. Nach der Reparatur oder Überprüfung wird der Kinderwagen an die gewünschte Lieferadresse innerhalb von 72 Stunden verschickt.

WIE KANN MAN EINE REKLAMATION VORBRINGEN?

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WIR WERDEN SIE KONTAKTIEREN UM EIN DATUM UND ORT DER ABHOLUNG ZU VEREINBAREN

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GEBEN SIE DEM FAHRER DAS PAKET

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AM VIERTEN ARBEITSTAG, ERWARTEN SIE EINE RÜCKSENDUNG

REKLAMATIONSFORMULAR

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GARANTIEBESTIMMUNGEN X-LANDER

  • DELTIM sp. z o.o. sp.k. mit Sitz in Częstochowa, Zyzna 58C (nachfolgend Hersteller genannt) gewährt dem Käufer/Verbraucher eine Qualitätsgarantie für die Produkte (nachfolgend Produkte genannt) und Bedingungen gemäß den folgenden Bestimmungen
  • Kinderwagen: X-lander X-Move, X-Pulse, X-Cite, X-Run, X-Go, X-Fly, X-Double, X-Follow – 24 Monate,
  • Babywannen: X-Pram, X-Pram Light – 12 Monate,
  • Babyschalen: X-Car, Britax Baby safe I-size Sitz von X-lander – Dauer 12 Monate,
  • Zubehör – 6 Monate

Alle X-lander Produkte, mit Ausnahme des Zubehörs, sind durch den Door2Door Reparaturservice abgedeckt, der so lange wie die Garantiezeit dauert.

Der Garantieschutz beginnt mit dem Datum des Kaufs des Produkts durch den Käufer/Verbraucher.

  1. Die Garantie ist in Polen und in den EU-Ländern gültig.
  2. Die Garantie gilt für Produkte, die unter www.x-lander.com oder bei autorisierten Händlern gekauft wurden. Eine vollständige und aktuelle Liste finden Sie unter Händlersuche
  3. Die Garantie erstreckt sich auf physische Mängel des Produkts, die eine bestimmungsgemäße Verwendung unmöglich machen. Die Garantie deckt nur Mängel ab, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die dem Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Käufer/Verbraucher innewohnen, oder die auf Herstellungsfehler oder versteckte Materialfehler einzelner Komponenten zurückzuführen sind.
  4. Die Ausübung der Rechte aus der Garantie durch den Käufer/Verbraucher schließt die Rechte des Käufers/Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel an der verkauften Sache nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie nicht aus. Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Käufer/Verbraucher wird die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten jedoch ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge gegenüber dem Verkäufer gehemmt. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt weiter, an dem der Bürge die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Bürgschaft verweigert hat oder an dem die Frist für die Erfüllung unwirksam verstrichen ist.

In folgenden Fällen ist die Garantie ausgeschlossen:

  1. In folgenden Fällen ist die Garantie ausgeschlossen:
  • mechanische, chemische, thermische oder vorsätzliche Beschädigung
  • Benutzung im Widerspruch zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts oder der Gebrauchsanweisung,
  • wenn das Produkt unsachgemäß konserviert oder gelagert wurde,
  • fehlerhafte oder uneinheitliche Installation.
  1. Die Garantie gilt insbesondere nicht für:
  • Schäden, die durch unbefugte Änderungen entstehen. Wird dies festgestellt, verliert der Käufer den Anspruch auf Gewährleistung.
  • Abnutzung der Produktelemente durch normalen Gebrauch (z. B. Lockerung der Nietverbindungen, Fleckenbildung der Polsterung, Abnutzung der Radachsen, Reifenverschleiß, Abschürfungen und Kratzer an Metallprofilen, Abnutzung der Ledergriffe usw.)
  • mechanische Beschädigungen (Risse, Abschürfungen, Risse, Brüche, Kratzer in der Lackoberfläche usw.), die nicht auf Materialfehler zurückzuführen sind.
  • Schäden durch ungünstige Witterungsbedingungen und UV-Strahlung (Verfärbung, Fleckenbildung, Ausbleichen).
  • Schäden wie Schimmel, Rost, Schneefall usw., die durch die Lagerung des ungeschützten Produkts unter ungünstigen Bedingungen (z.B. Räume mit erhöhter Luftfeuchtigkeit) entstehen.
  • Schäden, die durch chemische Stoffe (Lösungsmittel, Streusalz usw.) verursacht werden.
  • Schäden, die durch chemische Stoffe (Lösungsmittel, Streusalz usw.) verursacht werden.
  • zu hoher Luftdruck bei Schläuchen und Reifen
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WIE MUSS MAN EINEN KINDERWAGEN PFLEGEN?

Was muss man tun, um eine Reklamation einzureichen?

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu reklamieren. Der Käufer/Verbraucher reicht eine Reklamation am Ort des Kaufs des Produkts oder direkt beim Dienst des Herstellers unter der eingangs angegebenen Adresse ein und fügt sie bei:

● das defekte Produkt, das vollständig und von Schmutz gereinigt sein sollte,
● Kaufnachweis für das Produkt
● eine Beschreibung des Mangels sowie das Datum und die Umstände, unter denen er aufgetreten ist und festgestellt wurde

2. wichtig! Der Käufer/Verbraucher, der eine Reklamation einreicht, ist verpflichtet, die Art des Mangels sowie das Datum und die Umstände, unter denen er aufgetreten ist, umfassend darzulegen. Wenn es während der Untersuchung einer Reklamation notwendig ist, zusätzliche Informationen oder Fotos in Bezug auf den Mangel oder die Funktionsweise des Produkts zu erhalten, ist der Käufer/Verbraucher verpflichtet, dem Hersteller alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.

3. Wichtig! Das mit der Reklamation gelieferte Produkt muss gründlich gereinigt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung kann der Hersteller das Produkt auf Kosten des Käufers/Verbrauchers an dessen Adresse zurücksenden, und die Untersuchung der Reklamation wird dann ausgesetzt, bis das gereinigte Produkt an den Hersteller geschickt wird.

Wie wird die Beschwerde bearbeitet?

1. Der Hersteller ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kundendienst des Herstellers zu prüfen. Der Hersteller versucht jedoch, diese Zeit so kurz wie möglich zu halten. Der Hersteller behält sich jedoch vor, dass, wenn eine gemeldete Reklamation zusätzliche Tests des Produkts oder Absprachen mit dem Kunden/Verbraucher erfordert, deren Dauer den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung verlängert, wovon der Hersteller den Kunden/Verbraucher unverzüglich in Kenntnis setzen wird.

2. Bei der Bearbeitung der Reklamation richtet sich der Hersteller zunächst nach den technischen Normen, die zum Zeitpunkt der Herstellung des Produkts galten.

3. Im Falle der Anerkennung der Reklamation informiert der Hersteller den Kunden/Verbraucher per E-Mail darüber, wie die Reklamation gelöst werden kann.

4. Im Falle einer berechtigten Reklamation kann der Hersteller im Rahmen der Garantie nach eigenem Ermessen:

  • eine kostenlose Garantiereparatur durchführen,
  • alle defekten Elemente, die der Garantie unterliegen, oder das gesamte Produkt mängelfrei zu ersetzen.
  • dem Käufer/Verbraucher den gezahlten Betrag zurückzugeben, wenn die Reparatur oder der Austausch unmöglich oder wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist.

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, die erforderlich ist, um die Gewährleistungsreparatur oder den Austausch der unter die Gewährleistung fallenden defekten Elemente gegen fehlerfreie Elemente durchzuführen.

6. Im Falle einer berechtigten Reklamation (für Produkte, die unter den “door to door”-Service fallen), ist der Hersteller verpflichtet, die Kosten für die Lieferung der Ware an seinen Firmensitz und die Kosten für die Rücksendung der Ware an die Adresse des Käufers / Benutzers ausschließlich durch ein vom Hersteller angegebenes Kurierunternehmen zu tragen. Im Falle einer unbegründeten Reklamation gehen die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Anerkennung und dem Transport der Reklamation entstehen, zu Lasten des Kunden/Verbrauchers.

7. Die Verpflichtungen des Herstellers im Rahmen dieser Garantie sind auf einen Betrag begrenzt, der den Preis des Produkts selbst nicht übersteigt.